EU-Zukunftskonvent
-Die gegenwärtige Debatte um die Erarbeitung eines eigenen Verfassungs-Vertrages für die Europäische Union im Schoß des sogenannten Zukunfts- bzw. Verfassungskonvents ist bereits sehr weit gediehen. Der vom Präsidium des Konvents bereits im Oktober 2002 vorgelegte Entwurf ist in den Beratungen im Konvent näher konkretisiert worden, sodass das Präsidium im Februar 2003 bereits definitive Entwürfe für die Artikel 1 - 16 und 24 - 33, 38 40 sowie einige Artikel des Teils II des Verfassungs-Vertrags vorlegen konnte. Darin sind bereits so wichtige Fragen wie die Benennung des Verfassungs-Vertrags als "Verfassung", die Verleihung von Rechtspersönlichkeit an die Union, die Erklärung der EU-Grundrechtecharta als integraler Bestandteil dieser Verfassung, die Statuierung eigener Werte der Union etc. enthalten. Mit dieser "Verfassung" ist ein Paradigmenwechsel im Recht der Europäischen Union verbunden, bringt sie doch zum Ausdruck, dass die Union nunmehr "konstitutionalisiert" bzw. "etatisiert" und damit staatsrechtlichen Modellvorstellungen immer mehr angenähert werden soll. Inwieweit dies einen Bruch mit dem bisherigen originellen "sui generis" - Systems innerhalb der Europäischen Gemeinschaften und der Union bedeutet, kann jetzt noch nicht in seiner ganzen Dimension abgeschätzt werden, ebensowenig wie der Umstand, ob und in welchem Umfang die Mitgliedstaaten auf der nächsten novellierenden Regierungskonferenz 2004 die Ergebnisse des Verfassungskonvents berücksichtigen werden oder nicht.