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Dr. Konrad BRUSTBAUER Patientenanwalt, Wiener Pflege- PatientInnen- und Patientenanwaltschaft, Wien

CV

 Jusstudium an der Universität Wien
1962 Promotion, anschließend richterlicher Vorbereitungsdienst (Präsenzdienst 1964)
1966-2006 Richter, zuletzt Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes
 Lehrauftrag und Lehrbefugnis als Honorar-Professor an der Universität für Bodenkultur Wien für Lebensmittelrecht
1980-2007 Vorsitzender der Österreichischen Codexkommission
bis 2006 Vorsitzender der Unabhängigen Heilmittelkommission
2007 Verfahrensanwalt im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss "Finanzmarktaufsicht"
seit 2007 Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt

Publikationen

Kommentar zum österreichischen Weingesetz, Juridica Verlag
Kommentar zum österreichischen Fleischuntersuchungsgesetz, Manz
Kommentar zum Lebensmittelrecht, Österreichische Staatsdruckerei und Manz
Die ärztliche Aufklärungspflicht aus Sicht des Patientenanwalts

Auszeichnungen

Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern