Beitrag von Christine Stix-Hackl
Die Wirtschaftsverfassung der Europäischen Gemeinschaft zwischen
gemeinwirtschaftlichen Diensten und Wettbewerb
Staatliche Beihilfen sind nach Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag grundsätzlich unzulässig, denn die staatliche Begünstigung von Unternehmen droht den Wettbewerb zu verfälschen. Das gilt auch für staatliche Beihilfen zur Unterstützung von Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind. Es besteht jedoch die Gefahr, dass nicht jede Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Rahmen der Wettbewerbsbedingungen erbracht werden kann. So bestimmt Artikel 86 Absatz 2 EG-Vertrag, dass die Wettbewerbsregeln bei solchen Dienstleistungen nur gelten, so weit die Anwendung dieser Regeln die Erfüllung der besonderen Aufgabe nicht verhindert.
Die wesentliche Bedeutung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für eine moderne europäische Gesellschaft unter entsprechender Berücksichtigung des besonderen Charakters dieser Dienstleistungen und die Rolle der Europäischen Union dabei ist zunehmend in den Mittelpunkt der politischen Diskussion gerückt. Kommission und Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften sind, entsprechend ihrem jeweiligen Aufgabenbereich, gehalten, ihren Beitrag zur Klarstellung der gemeinschaftlichen Stellung solcher Dienstleistungen zu erbringen.
Dazu gehört neben der schwierigen Aufgabe, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wirtschaftlicher Natur, die als solche grundsätzlich den Bestimmungen des EG-Vertrages unterliegen, von derartigen Dienstleistungen nicht-wirtschaftlicher Natur abzugrenzen, insbesondere auch die Frage, ob ein horizontaler Regelungsansatz im Vergleich zum bisher verfolgten sektorspezifischen Ansatz einen zusätzlichen Nutzen brächte oder nicht. Die Kommission hat in ihrem Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vom 12. Mai 2004 dargelegt, dass sie eine gesetzgeberische Initiative nicht vor Inkrafttreten des Verfassungsvertrages für Europa ergreifen wird.
Der Gerichtshof hat, hinsichtlich der staatlichen Finanzierung von Gemeinwohlverpflichtungen, die Freiheit der Mitgliedstaaten zur Gestaltung des Verhältnisses zwischen wettbewerbsorientierter Marktwirtschaft und einzelfallbezogener Intervention im allgemeinen Interesse grundsätzlich anerkannt: In seinem richtungsweisenden Urteil Altmark-Trans hat er unter Rückgriff auf die inhaltlichen Maßstäbe des Artikels 86 Absatz 2 EG-Vertrag ausdrücklich Kriterien genannt, bei deren Erfüllung entsprechende Ausgleichszahlungen nicht als Beihilfen anzusehen sind.
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Alfred PAYRLEITNER
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Inhaber der APC Media Consulting
Kolumnist beim "Kurier", Publizist | |
Chair | |
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Botschafterin, Österreichische Botschaft Luxemburg
| Doktor der Rechtswissenschaften, Universität Wien |
| Post-Graduate-Studium des Europarechts, Diplomabschluss, Europakolleg Brügge |
seit 1982 | Diplomatischer Dienst, Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten |
1984 | Attachée, Österreichische Botschaft Prag |
1985-1986 | Stellvertretende Leiterin der Südtirol- und Südeuropa-Abteilung im BMaA |
1987-1988 | EU-Expertin des Völkerrechtsbüros im BMaA; u. a. auch Teilnahme an diversen internationalen Vertragsverhandlungen (OECD, UNEP, OSZE) |
1989 | Tätigkeit im Juristischen Dienst der EU-Kommission in Brüssel |
1992-2000 | Leiterin des EU-Rechtsdienstes im BMaA; Mitwirkung an den Verhandlungen über den EWR und über den Beitritt der Republik Österreich zur EU |
1995-2000 | Ständige Prozessvertreterin der Republik Österreich in Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften und dem Gericht erster Instanz |
| Leiterin der österr. Delegation in der EU-Ratsarbeitsgruppe "Cour de justice"; während der 1. EU-Präsidentschaft Österreichs - Vorsitz in dieser Ratsarbeitsgruppe |
2000 | Österreichische Generalkonsulin in Zürich |
2000-2006 | Als Generalanwalt Mitglied des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg |
2005 | Wahl zum Ersten Generalanwalt (Premier Avocat général) durch den Gerichtshof |
Director European Affairs MKB Nederland
1976-1979 | Ministry of Finance, Treasury |
1980-1986 | Social and Economic Council |
1986-1995 | Ministry of Finance, Budget Department |
Head, European Infrastructure Finance and PPP group, Partner, PricewaterhouseCoopers LLP UK
| Qualified accountant in South Africa and the USA |
| Chartered Financial Analyst |
| Advised on privately financed infrastructure projects in Ireland, Greece, Canada, Holland, Norway, Poland, Israel, South Africa, Indonesia and India |
| Led the project and corporate finance function at Group Five, a listed South African construction company, and was also a director of Intertoll, an international toll road operator and developer |
| Head, Infrastructure Finance and PPP team at PricewaterhouseCoopers in South Africa for three years |
| Head, European Infrastructure Finance and PPP group, also responsible for the roads project finance group |
Inhaber der APC Media Consulting
Kolumnist beim "Kurier", Publizist
1959-1961 | Innenpol. Ressortchef "Express" Wien, danach ÖPK, freier Journalist |
1967 | stellv.Chefredakteur des ORF, Hauptabteilungsleiter Politik und Zeitgeschehen |
1975-1979 | Kommentarchef "Kurier" Wien |
1979-1984 | Chefredakteur "Dokumentationen", ORF |
1984-1998 | Chefredakteur "Bildung und Zeitgeschehen", ORF (Universum etc.) |
| ständiger Kolumnist des "Kurier", Wien |