13: Wahrnehmung von Verantwortung im „globalen Verfassungsnetzwerk“ – Möglichkeiten und Grenzen (inter)nationaler Höchstgerichte
Zwei Thesen werden immer öfter in der juristischen Literatur vertreten: 1. Das Recht sei zunehmend „globalisiert“; 2. Höchstgerichte seien durch einen immer dichteren „Dialog“ über die Grenzen zwischen Rechtsordnungen miteinander vernetzt. Diese Aussagen sollen in ihren Grundlagen nachgezeichnet und in Konfrontation mit Beispielen kritisch überprüft werden. In drei Bereichen hat diese Evolution ihre prägnanteste Ausbildung erfahren: der Einrichtung internationaler Strafgerichte, der internationalen Menschenrechtsgerichtsbarkeit und der supranationalen europäischen Gemeinschafts- bzw. Unionsgerichtsbarkeit. Handelt es sich dabei um eine Wiederholung von Phänomenen, die auf staatlicher Ebene zu rechtsstaatlicher Einheit führten, um von der Lehre übertriebene Epiphänomene, geht es um die Herausarbeitung von Mindeststandards, oder sind hier Umwälzungen im Gange, für die noch gar keine adäquate Erklärung entwickelt wurde? Drei Seminarabschnitte behandeln: Theoretische Grundlagen/Kontroversen zur „Globalisierung der Rechtsordnungen“; Entwicklung, Status quo und Entwicklungstendenzen der internationalen Strafgerichtsbarkeit; rechtliche Integration in EU und Europarat: Verhältnis zwischen der Judikatur europäischer Gerichte und jener ausgewählter nationaler Höchstgerichte.
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Dr. Frank HÖPFEL
Ordinarius für Strafrecht und Strafprozessrecht, Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien
Studium in Innsbruck und Genf | |
1974 | Promotion zum Dr. iur. an der Leopold-Franzens Universität Innsbruck. Weiterbildung an den Universitäten Cambridge und Tübingen |
ab 1974 | Assistent bei Prof. Friedrich Nowakowski, Leopold-Franzens Universität Innsbruck, Institut für Kriminalwissenschaften |
1987 | Habilitation (Habilitationsschrift: 'Staatsanwalt und Unschuldsvermutung') |
1990-1994 | Ordentlicher Universitätsprofessor in Innsbruck, seit 1994 in Wien. Gastprofessuren an der St. Mary s University San Antonio, Texas, USA (1994), an den Universitäten Turku, Finnland (1999) und Ljubjana, Slowenien (2002, 2005). Bis 2005 Nebentätigkeit als Verteidiger in Strafsachen vor österreichischen Gerichten und als Beschwerdevertreter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Mitwirkung in zahlreichen Arbeitsgruppen der österreichischen Bundesregierung, des Nationalrates und der Europäischen Kommission |
seit 2001 | Konsulent des Hochkommissariats für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Fragen der Strafrechtsreform in China |
2005 | Wahl durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Ad-litem-Richter am Jugoslawien-Kriegsverbrechertribunal (ICTY) in Den Haag |
Schwerpunkte in Lehre und Forschung: Strafrechtsdogmatik, Sanktionensystem, Prozessrechtsvergleichung, Europäisches und Internationales Strafrecht |
DDr. Otto PFERSMANN
Professor der Rechtswissenschaften, Université de Paris I Panthéon - Sorbonne
Studium der Rechtswissenschaften und der Philosophie in Wien und Paris | |
1984-1993 | Lehrbeauftragter an der Universität Wien |
1991-1994 | Forschungsprofessur am Centre National de la Recherche Scientique |
1994-1998 | Ordentliche Professur Universität Lyon |
seit 1998 | an der Universität Paris I Pantheon Sorbonne (Lehrstuhl für Rechtstheorie und Vergleichendes Verfassungsrecht), dort Leiter des Zentrums und der höheren Studien für Vergleichendes Öffentliches Recht |
2000-2002 | Zusätzlich Vizedirektor des Instituts für Europarecht und Rechtsvergleichung an der Universität Oxford |
Gastprofessuren an verschiedenen Universitäten in Italien, Israel, Belgien, Österreich, Schweiz, Ungarn und den USA |